Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hochzeitsprofis Hannover
Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und den Hochzeitsprofis Hannover vertreten durch Dennis Oles (Inhaber), ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass die Hochzeitsprofis Hannover seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wart, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.
Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Hochzeitsprofis Hannover eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet.
Stornierung der Buchung
Im Falle einer Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in voller Höhe der festgelegten Gage fällig. Im Falle von ersatzlosen Stornierungen seitens des Veranstalters wird eine Konventionalstrafe gemäß folgender Staffelung fällig: bei Absage bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 %; bei Absage von 29 bis zu 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 75 %; unter 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten, reinen Gage + Zusatzpakete fällig. Weitere Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden.
Haftung
Der Kunde haftet für alle Schäden an der Musikanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn selbst, dessen Gäste oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen sowie für Schäden, die durch Steckvorrichtungen entstehen, die nicht den gängigen VDE-Vorschriften entsprechen. Auch bei Schäden dieser Art, die zu Veranstaltungsbeginn entstehen, wird stets die volle Gage fällig. Wir empfehlen Ihnen eine Haftpflicht für Ihre Hochzeit abzuschließen. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises begrenzt. Schadenersatzansprüche durch den DJ sind auf den Wiederbeschaffungswert der eingesetzten Technik beschränkt.
Besondere Fälle
Behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und alle sonstigen unverschuldeten Umstände, die einen Einsatz der Technik oder die vereinbarte Dienstleistung unmöglich machen, bzw. zum Beenden einer Veranstaltung führen, fallen zu Lasten des Veranstalters. Des weiteren verpflichtet sich der Veranstalter seine Gäste, im Sinne der DIN 15905-5, auf eine erhöhte Lautstärke aufmerksam zu machen und bei bedarf Gehörschutz bereit zu stellen.
Gema
Der Kunde versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die für die Nutzung von Tonträgern (CDs) und MP3-Dateien durch die Hochzeitsprofis Hannover fällig werden können.
Gestaltung & Musikwünsche
Der Musiker oder Moderator ist in der Ausgestaltung seines Programms frei. Die Programmgestaltung erfolgt in Absprache mit dem Kunden. Gäste können insofern Einfluss nehmen, dass Wünsche geäußert werden können. Diese Wünsche können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.
DJ Garantie
Die Hochzeitsprofis Hannover ist in der Auswahl seiner Musiker oder Moderatoren für die Veranstaltung frei. Grundsätzlich aber treten die in der Auftragsbestätigung namentlich genannten Musiker oder Moderatoren für die festgelegte Veranstaltung auf. Infolge von Krankheit oder anderer höheren Gewalten verpflichtet sich die Hochzeitsprofis Hannover, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Verpflegung & sonstige Kosten
Die Mitarbeiter der Hochzeitsprofis Hannover erhalten alle Speisen und alkoholfreie Getränke in normalem Umfang vom Veranstalter kostenlos. Sollten Parkgebühren oder andere Kosten anfallen, so hat es der Veranstalter zu tragen.
Sonstige Gebühren
Sollte im Bereich des DJs geraucht werden, sowie extreme Verschmutzung durch die Gäste, berechnen wir für die Reinigung der Scrim Kings und Expand Cover einen Pauschalbetrag von 75€.
Zahlungsbedingungen
Die Hochzeitsprofis Hannover sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Bezahlung der Gage der in Anspruch genommenen Dienste erfolgt spätestens am Ende der Veranstaltung in bar. Die Summe darf max. mit 100 EUR-Noten beglichen werden. Die Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte ist vor Ort dank mobiler Lösung möglich, muss aber vorher angemeldet werden. Bei Zahlungserinnerung/Mahnungen berechnen wir je 7,50 Bearbeitungsgebühr.
DJ Notruf
Bei Aufträgen, die durch den „DJ-Notruf“ zustande gekommen sind, können wir bei Neukunden nur mit geleisteter Vorkasse direkt vor dem Aufbau tätig werden!
Werbung
Die Hochzeitsprofis Hannover dürfen während der Veranstaltung Fotos & Videos machen und diese zu eventuellen Werbezwecken nutzen. Des weiteren dürfen die Hochzeitsprofis Hannover Visitenkarten und Flyer am DJ Stand auslegen.
Speicherung Ihrer Daten
Wir nutzen zur Erbringung unserer Leistung gegenüber unseren Kunden den Dienst https://app.hochzeit.management. Dieser bietet uns insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von uns betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen uns und unseren Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher wir einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag haben.
Es gelten rechtsverbindlich die mündlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbarten Termin- und Preisabsprachen.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das Amtsgericht Peine.
Edemissen, den 01.01.2024